Osterferien-Tipp: Katamaran verbindet Freizeit und Erlebnis


Schnell und günstig über den See mit attraktiven Kombi-Tickets. Zudem gilt noch bis 30. April der günstige Frühlingstarif beim Katamaran.

Ob spontaner Familienausflug, Ferienprogramm mit Aussicht oder entspannter Kurztrip über den Bodensee: Der Katamaran ist in den Osterferien die schnellste und bequemste Verbindung zwischen Friedrichshafen und Konstanz – und ein echtes Erlebnis für Groß und Klein. In nur 52 Minuten bringt der Kat Fahrgäste von Innenstadt zu Innenstadt: ganz ohne Parkstress, mit Schifffahrts-Erlebnis und bestem Seeblick. Die Schiffe fahren jede volle Stunde und sind auch mit Kinderwagen, Buggy oder Rollstuhl bestens nutzbar.

Frühlingstarif und Kombi-Tickets
Noch bis 30. April gilt das vergünstigte Frühlingsticket. Damit fahren Erwachsene für 16 Euro am selben Tag hin und zurück, Kinder für 8,50 Euro. Das Familienticket (zwei Erwachsene mit bis zu 3 Kindern) kostet 40,50 Euro.

Besonders attraktiv für Familien in den Ferien: die beliebten Kombi-Tickets, die die Katamaranfahrt mit dem Eintritt in beliebte Freizeitziele am See verbinden. Noch bis 27. April gilt beispielsweise das vergünstigte Kombi-Ticket ins Ravensburger Spieleland. In nur 99 Minuten geht’s damit für Groß und Klein von Konstanz zu Käpt’n Blaubär und Co. Erwachsene zahlen 53 Euro, Kinder 45 Euro und Familien (zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern) 171 Euro für das Kombi-Ticket. Enthalten sind im Ticketpreis Hin- und Rückfahrt mit dem Katamaran, Bustransfer und Eintritt. Weitere Kombi-Angebote auf beiden Seeseiten gibt es mit Dornier Museum,  Zeppelin Museum, SEA LIFE Konstanz und Archäologischem Landesmuseum.

Gute Fahrt – trotz Niedrigwasser

Fahrgäste des Katamarans müssen sich wegen der niedrigen Pegelstände im Bodensee keine Sorgen machen. Constanze, Fridolin und Ferdinand fahren dank geringem Tiefgang und zentral gelegenen Anlegestellen planmäßig.

 

Weitere Informationen zu Fahrplänen, Preisen und Kombi-Angeboten unter: www.der-katamaran.de


(Katamaran-Reederei Bodensee v. 17.04.25)


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