Schwimmende Hotel-Suite auf dem Hochrhein
Seit drei Jahren gehört das Schiff-Hotel genauso wie der Blauburgunder zum Schaffhauserland. Vom 1. Mai bis Ende August 2021 kann die schwimmende Hotel-Suite für aussergewöhnliche Kurzurlaube gebucht werden. Romantische Nächte auf dem eigenen Schiff werden mit dem servierten Essen vom Restaurant Güterhof getoppt. Das Frühstücksbuffet wartet nach der Nacht auf dem Wasser im Sorell Hotel Rüden. Jetzt heisst es: schnell sein! Nach kurzer Zeit ist bereits ein Viertel aller Nächte gebucht. Das Schiff-Hotel MS Konstanz Hotellerie, Gastronomie und Schifffahrt vereint zu einem spektakulären Übernachtungsangebot auf dem ältesten Dieselmotorschiff des Bodensees:
Das ist das Schiff-Hotel MS Konstanz.
Hier verbringen die Gäste gemeinsame Stunden der Zweisamkeit in nautischer Atmosphäre in der exklusiven Suite auf dem Rhein und entdecken die Erkerstadt Schaffhausen direkt ab der Quaimauer. Entspannung wird gross geschrieben, ob in Hängesesseln auf der eigenen „Terrasse“ oder beim Candle-Light-Dinner vom Restaurant Güterhof direkt auf dem Achterdeck serviert. Das reichhaltige FrühstücksBuffet wartet, nach dem ersten Kaffee an Bord, im Sorell Hotel Rüden mitten in der Erkerstadt Schaffhausen. Die Kombination aus mediterranem Stadterlebnis und Ruhe des Wassers machen die Übernachtung zu einem einzigartigen Erlebnis.
Wie es zur Idee kam
Zwischen Ostern und Mitte Oktober verkehren die Kursschiffe der Schweizerischen Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) täglich zwischen Schaffhausen und Konstanz/Kreuzlingen. Das Konstanzerli, wie das Schiff für 60 Personen liebevoll genannt wird, liegt in der Hochsaison meist in der Werft. Die nautische Crew ist von Ende Juni bis Mitte September mit Kurs- und Extraschifffahrten auf der schönsten Stromfahrt Europas ausgelastet. Ein historisches Schiff einfach ungenutzt auf dem Wasser parkieren, kam für Remo Rey, Geschäftsführer URh, nicht in Frage. Aufgrund seiner Hotelerfahrungen und dem Trend nach aussergewöhnlichen Übernachtungen, lag die Umnutzung des MS Konstanz zum Schiff-Hotel auf der Hand. Im Jahr 2018 konnte das Angebot im Rahmen der Kampagne "Urban Sleeping" von Schweiz Tourismus lanciert werden. Seither hat es sich zum Publikumsliebling gemausert. Bis jetzt haben knapp 300 Paare und Gäste auf dem Schiff-Hotel MS Konstanz übernachtet. Die Auslastung war nahezu bei 100 Prozent über die vergangen drei Saisons.
Was unsere Gäste sagen
Christine & Daniel: "Die Liebe, die in jedem einzelnen Detail steckt, überträgt sich, sobald man "on board" geht. Ein Erlebnis, das nach Wiederholung ruft. Wir freuen uns schon darauf. Vielen herzlichen Dank der ganzen Crew!"
Silvia & Walter: "Aussteigen? Nichts einfacher als das: Schlüssel für das MS Konstanz organisieren und einsteigen! Eintauchen in die schöne Welt unter der Brücke, über dem Wasser, Stille geniessen im wunderschön gestalteten Museumsstück "Konstanzerli". Vielen Dank an alle, die auf irgendeine Art mitgeholfen haben, dass wir das erleben durften."
Maja & Matthias: "Es ist nicht möglich, den "schönsten Moment" dieser 24 Stunden zu benennen. Die Highlights reihen sich nahtlos aneinander. Der herzliche Empfang, die ersten Stunden auf dem "eigenen" Schiff, Apéro, das feine Catering vom Güterhof, die spezielle Nacht mitten in der Stadt, der Schwumm im Rhein am frühen Morgen… ein ganz wunderbares Erlebnis. Herzlichen Dank für diese Idee und die liebevolle Umsetzung."
Nicht studieren - jetzt reservieren!
Das Schiff-Hotel MS Konstanz kann ab sofort unter www.urh.ch/hotel oder telefonisch unter +41 52 634 08 88 gebucht werden. Eine frühzeitige Reservation lohnt sich. Aus Erfahrung der Vorjahre sind innerhalb weniger Tage begehrte Daten und alle Wochenenden ausgebucht. Und das erwartete die Schiff-Hotel-Gäste: Suite mit Doppelbett, eigener „Terrasse“ mit Hängesesseln, Bord-WC und fliessend Wasser, 1 Flasche Wein, Mineralwasser, eine Schifffahrts-Tageskarte, Room Service verfügbar, Frühstück im Sorell Hotel Rüden. CHF 260 pro Nacht
Weitere Informationen: www.urh.ch/hotel
(Schifffahrtsgesellschaft Untersee & Rhein v. 15.04.21)