Weitere
Untersuchungen sind notwendig, um ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, das mit
dem Landratsamt und dem Denkmalschutz abzustimmen ist. Es kann aber trotzdem
gekrant werden, doch sind dabei genau definierte Belastungsgrenzen und vom
Wasserstand abhängige Abstände von der Mauer einzuhalten. Aufgrund dieser
Situation war zunächst bis zur Klärung des Zustandes durch einen Geologen und
Statiker kurzfristig ein Kranverbot ausgesprochen worden. Im März 2012 wurden
die geöffneten Pflasterbereiche in Augenschein genommen.
Die
Gründung der Hafenmauer ist nicht bekannt. Die Standsicherheit einer derart
schlanken und hohen Mauer auf dem breiigen Seeton ist nicht nachweisbar. Es wird
deshalb vermutet, dass die vorhandene Standsicherheit auf Querscheiben und
Verbreitung der Mauer nach unten beruht. Als Gründung dürften Holzpfähle oder
Steinlagen in Frage kommen. Die DLRG hatte im vergangenen November
Unterwasserbilder und -filme von der Hafenmauer angefertigt. Demnach liegt die
Mauer nicht mehr im Verbund und lagert auf teils unterspülten Holzbalken. Die
in der Pflasterfläche vorhandenen Einsenkungen können, unabhängig von der
Standsicherheit der Mauer, auf die lockeren sandigen Auffüllungen zurückgeführt
werden. Setzungen und Sackungen sind auch in Zukunft weiter zu erwarten. Die
Hafenmauer sollte in jedem Fall messtechnisch und durch Inaugenscheinnahme
regelmäßig auf Verformungen kontrolliert werden, heißt es in dem Gutachten.
Die
Sanierung der Hafenmauer wird sicher teuer, so dass die Kosten durch die
Kraneinnahmen nur zu einem kleinen Teil gedeckt werden können, verlautete in
der Gemeinderatssitzung. Mit der Bodensee-Hafengesellschaft und dem Land Baden-Württemberg
als Gewässereigentümer müssen Abstimmungsgespräche geführt und Maßnahmen
koordiniert werden. Der Gemeinderat sprach sich für den Einsatz weiterer
finanzieller und personeller Ressourcen aus mit dem Ziel einer zeitnahen
Sanierung im Rahmen der Uferneugestaltung.
(Südkurier
v. 24.04.12)